Aktuelle Mitteilungen
Hier finden Sie alle aktuellen Mitteilungen rund um die SWB:
Jahresablesung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und es ist wieder an der Zeit, Ihren Jahresverbrauch für die Jahresendabrechnung zu ermitteln. Damit wir diesen exakt berechnen können, benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand.
Nutzen Sie für Ihre Mitteilung einfach den nachfolgenden Direkt-Link www.stadtwerke-buchen.de/ablesung
Ihre Zählerstände benötigen wir bis zum 20.12.2023. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese bei nicht erfolgter Rückmeldung gemäß den gesetzlichen Vorschriften maschinell schätzen müssen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
swb.magazin 3/2023
In der Ausgabe 3/2023 berichten wir über erneuerbare Energien, Billigstromanbieter, die ab 2024 geltenden Regeln die sie bei der Heizungserneuerung beachten müssen und mehr.
Entdecken sie außerdem zwei leckere Wirsing-Rezepte und gewinnen Sie mit etwas Glück einen von fünf Einkaufsgutscheinen der Aktivgemeinschaft Buchen! Einsendeschluss ist der 13. November 2023.
GASPREISSENKUNG: SWB Classic für Haushaltskunden zum 01.11.2023
Jetzt noch schnell die THG-Quote 2023 für Ihr E-Auto sichern!
Wer für dieses Jahr noch profitieren möchte, sollte sich beeilen. Vergangenes Jahr konnten Anträge für die THG-Quote für das Jahr 2022 sogar noch bis Ende Februar des Folgejahres gestellt werden. Nun verkürzt sich dieser Zeitraum, so dass Anträge beim Umweltbundesamt bis zum 15. November 2023 eingegangen sein müssen. Das bedeutet, dass THG-Quoten für das Jahr 2023 über die Stadtwerke Buchen (SWB) nur bis zum 31.10.2023 beantragt werden können. Die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I muss im SWB THG-Portal bis einschließlich 31.10.2023 hochgeladen sein . Anmeldungen, die nach dem 31.10.2023 eingehen, können für den THG-Bonus 2023 leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Diese Frist ist notwendig, da nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist, Bescheinigungen von THG-Quoten für 2023 durch die Stadtwerke Buchen, letztmalig zum 15.11.2023 beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt werden können.
Am Donnerstag, 7. September 2023 haben die Stadtwerke ab 16.00 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen!
In Notfällen ist die 24-Stunden Störungshotline unter der Telefonnummer 06281 51051 erreichbar!
Erhöhung der allgemeinen Preise für die Versorgung mit Wasser zum 1. Juli 2023
KOMM IN UNSER BÄDERTEAM!
HEIMATSOUND Symphonic am 12.08.2023 mit freundlicher Unterstützung der STADTWERKE BUCHEN
Strompreisbremse-Gesetz (StromPBG) Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz (EWPBG)
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Buchen,
die Energiepreisbremse-Gesetze der Bundesregierung (StromPBG, EWPBG), die kurz vor Weihnachten in Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten sind, sehen vor, dass wir – die Stadtwerke Buchen – Sie als unsere Kundinnen und Kunden über die mit den Gesetzen verbundenen Entlastungen „in leicht auffindbarer und verständlicher Form“ informieren und „allgemeine Informationen über die Entlastung veröffentlichen“. Diesen gesetzlichen Vorgaben des StromPBG bzw. EWPBG kommen wir hiermit an dieser Stelle gerne nach.
Als Elektrizitätsversorgungsunternehmen informieren wir Sie darüber,
dass die Strompreisbremse die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern soll. Das StromPBG deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs (2022). Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass trotz des StromPBG Energieeinsparungen – auch während der Dauer der Strompreisbremse – einen deutlich kostenmindernden Nutzen haben können. Die Entlastungen durch das StromPBG für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Als Erdgaslieferant informieren wir Sie darüber,
dass die Erdgas-Wärme-Preisbremse die steigenden Erdgaskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern soll. Das EWPBG bedeutet für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Buchen konkret Folgendes: Beim Gas gilt die Preisbremse für alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent des Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im 2 Vergleich zum Marktpreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass trotz des EWPBG Energieeinsparungen – auch während der Dauer der Gaspreisbremse – einen deutlich kostenmindernden Nutzen haben können. Die Entlastungen durch das EWPBG für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Als Wärmeversorgungsunternehmen informieren wir Sie darüber,
dass die Erdgas-Wärme-Preisbremse die steigenden Fernwärmekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern soll. Das EWPBG bedeutet für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Buchen konkret Folgendes: Bei Wärme gilt die Preisbremse für alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent des Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass trotz des EWPBG Energieeinsparungen – auch während der Dauer der Wärmepreisbremse – einen deutlich kostenmindernden Nutzen haben können. Die Entlastungen durch das EWPBG für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
BDEW zum Stand der Umsetzung der Energiepreisbremsen: Kundinnen und Kunden werden ihre Entlastung erhalten
Berlin, 16. Februar 2023 - Energieversorger arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung, es kann in einigen Fällen jedoch zunächst zu Verzögerungen kommen. Zur Umsetzung der Energiepreisbremsen sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Mammutaufgabe, an der die Energieversorger und ihre IT-Dienstleister mit Hochdruck arbeiten. Angesichts der Preissprünge bei den Energiepreisen als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist es wichtig, dass die Menschen und die Unternehmen entlastet werden. Diese Entlastungen müssen schnell und unbürokratisch bei den Kundinnen und Kunden ankommen.
Die Energiepreisbremsengesetze sind allerdings sehr komplex, die IT-Umsetzung für die Versorger und ihre IT-Dienstleister entsprechend herausfordernd. Daher kann es vorkommen, dass es in einigen Fällen zunächst zu Verzögerungen oder zu Fehlern in der Programmierung kommen sollte. Diese werden im Zuge der weiteren Implementierung schnellstmöglich korrigiert. Der Anspruch der Unternehmen ist Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Kundinnen und Kunden. Fest steht: Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.
Mit Blick auf die IT-Umsetzung stecken die Probleme häufig in der Implementierung neu zu entwickelnder IT-Lösungen in die bestehende Software. Die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzüge oder Kündigungen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas führen zu komplexem Programmierungsaufwand. Dazu kommen die umfangreichen Aufgaben für die Umsetzung der Soforthilfe im Dezember, die zwar kundenseitig abgeschlossen ist, in der internen Verrechnung aber auch jetzt noch weiterlaufen.
Hier zeigt sich: Die zwei Monate für die Umsetzung der Entlastungen sind sehr knapp bemessen. Darauf hat der BDEW die Politik immer wieder hingewiesen. Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, braucht es Zeit, die rechtlichen Anforderungen genau zu prüfen, technische Prozesse in einem Massenmarkt zu installieren, Probeläufe durchzuführen und auch noch Gelegenheit zu haben, aufgetretene Fehler zu korrigieren. Dazu kommt der hohe Aufwand der stark individualisierten Regelungen für Geschäftskunden.
Die Regelungen der Preisbremsen führen auch zu einem drastischen Anstieg der Kundenanfragen. Aus den Energieversorgungsunternehmen hören wir, dass die Beratungskapazitäten in den Kundencentern trotz Aufstockung und dem Einsatz von Dienstleistern nicht mehr ausreichen. Natürlich möchten die Unternehmen die Fragen der Kundinnen und Kunden so umfassend wie möglich beantworten. Alle Unternehmen, vom kleinen Stadtwerk vor Ort bis hin zum überregionalen Energieversorger, gehen mit der Preisbremsen-Umsetzung personell an die Grenze des Machbaren, da sie parallel hierzu weiterhin ihre eigentlichen Aufgaben als zuverlässiger Energieversorger für ihre Kundinnen und Kunden garantieren.
Es ist ein absolutes Novum, dass die Bundesregierung einer Branche Aufgaben überträgt, die eigentlich zum klassischen Kernbereich des Staates gehören. Wir als Energiebranche haben in der jetzigen Ausnahmesituation die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen, weil der Staat derzeit keine rechtssichere und praktikable Grundlage hat, mit denen er solche Energiepreisbremsen oder finanziellen Hilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen kann. Der Staat muss jedoch schleunigst ein System schaffen, um selbst staatliche Unterstützung in Form von finanziellen Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet und schnell auszahlen zu können.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, und seine Landesorganisationen vertreten über 1.900 Unternehmen.
Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überr egionalen Unternehmen.
Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Strom- und gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes,
über 90 Prozent der Energienetze sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland.